
(lat.) ist ein lateinisches, systematisches, jedoch nicht besonders überzeugend gelungenes Rechtsbuch des in England unter König Heinrich I. (1100-1135) geltenden Rechts (Gerichtsverfassung, Kirche, Strafe, Verfahren, Lehen, Grundstücke) vielleicht eines französischen Geistlichen in Wessex (Winchester?) um 1115. Vermutlich verfasst derselbe auc...
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